Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Auftragsannahme
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Foto- und Bildbearbeitungsaufträge, die an Firma Bremer GbR; Fotostudio Bremer, Fritz-Lehmhaus-Weg 30a, 45549 Sprockhövel, erteilt werden. Sie gelten auch für zukünftige Aufträge. Die AGB des Kunden sind nur gültig, wenn wir schriftlich zustimmen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge wegen Inhalt oder technischer Form abzulehnen. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten; Ansprüche aufgrund von Verzögerungen können nicht geltend gemacht werden. Diese AGB gelten für Fotoarbeiten, außer für die mit digitalen Datenträgern und bestimmte Medien. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.
§ 2 Lieferzeit
Alle Kundenaufträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Kommt es zu Verzögerungen, kann der Kunde unter bestimmten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind begrenzt. Für Schäden oder Verlust während des Transports übernehmen wir keine Verantwortung. Firma Bremer GbR; Fotostudio Bremer behandelt das übergebene Fotomaterial mit größter Sorgfalt, haftet jedoch nicht für Schäden oder Verlust während des Versands. Es kann vorkommen, dass einige DVD-Player gebrannte DVDs nicht abspielen können. Wir gehen davon aus, dass die Kunden sich vor der Auftragserteilung über die Abspielmöglichkeiten informiert haben. Wir verwenden standardmäßig DVD-R Rohlinge. Der Kunde muss die gelieferte Ware innerhalb von 7 Tagen prüfen; spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.
§ 3 Urheberrechte
Der Auftraggeber muss die Firma Bremer GbR; Fotostudio Bremer (Auftragnehmer) über Urheberrechte am Bildmaterial informieren. Wenn durch falsche oder fehlende Informationen Urheberrechte Dritter verletzt werden, haftet der Auftraggeber dafür, es sei denn, er kann nichts dafür. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer und sein Labor von Ansprüchen Dritter frei und muss die notwendigen Kosten für rechtliche Schritte übernehmen. Die Firma Bremer GbR; Fotostudio Bremer ist berechtigt, die von ihm angefertigten Fotos für ihre Werbezwecke (z.B. auf der Firma Bremer GbR; Fotostudio Bremer-Internetseite) uneingeschränkt zu nutzen, d.h. zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Sofern der Auftraggeber dies nicht möchte ist der Auftraggeber verpflichtet, dies vor Auftragserteilung der Firma Bremer GbR; Fotostudio Bremer schriftlich oder mündlich mitzuteilen. In diesem Fall erhöht sich der vom Auftraggeber zu zahlende Preis für die angefertigten Fotos um 20% vom Ausgangspreis.
§ 4 Mängelgewährleistung
Mangelrügen sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Leistungen geltend zu machen, sofern offensichtliche Mängel vorliegen. Geschmäcker und persönliche Vorlieben sind nicht als Mängel anzusehen. Eine Beanstandung von Nachbestellungen ist ausschließlich im Falle von tatsächlichen Mängeln zulässig. Sollte eine mangelfreie Nachbestellung von der ursprünglichen Lieferung abweichen, stellt dies keinen Grund für eine Beanstandung dar, auch wenn Musterbilder präsentiert wurden. Ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines Mangels ist ausgeschlossen.
§ 5 Rücknahmen
Labortechnisch nicht einwandfreie Fotos werden grundsätzlich zurückgenommen und anschließend gutgeschrieben. Die Rücknahme sowie die Gutschrift von labortechnisch einwandfreien Fotos sind hingegen, wie in unseren Richtlinien festgelegt, ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht auf Mängel des Bildmaterials zurückzuführen sind, beschränkt sich auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde verpflichtet sich, für alle Schäden, die durch ihn in den Geschäftsräumen der Bremer GbR entstehen (Eltern haften für ihre Kinder), innerhalb von 14 Tagen in vollem Umfang finanziell aufzukommen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, trägt er die vollständigen Ausfallkosten sowie die Reparaturkosten, ohne dass die Bremer GbR Nachweise erbringen muss.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer lediglich, wenn der entstandene Schaden aus einer absichtlichen Pflichtverletzung resultiert. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, den Schaden in vollem Umfang nachzuweisen. Dies gilt ebenfalls für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit und für grundlegende Vertragspflichten, deren einfache Fahrlässigkeit den Vertragszweck ernsthaft gefährden könnte. Ohne nachweisbare Pflichtverletzung besteht keine Haftung.
Somit haftet die Bremer GbR, Fotostudio Bremer, nicht für selbstverschuldete Unfälle des Kunden. Die Bremer GbR übernimmt in keiner Weise Verantwortung für entstandene Schäden, weder finanzieller noch gesundheitlicher Art, die den Kunden oder Auftraggeber betreffen. Der Kunde erkennt diese Bedingungen mit Betreten der Geschäftsräume sowie des Außengeländes an und erklärt sich damit einverstanden.
§ 7 Aufbewahrung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Bildmaterial alsbald nach dem vorgesehenen Fertigstellungstermin abzuholen. Das fertig gestellte Bildmaterial und das zur Bearbeitung übergebene Material werden für 6 Monate ab dem tatsächlichen Fertigstellungstermin bei der Firma Bremer GbR; Fotostudio Bremer aufbewahrt.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Fotostudio Bremer. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand oder ist der Kunde Kaufmann und handelt in dieser Eigenschaft, so wird Bochum als Gerichtsstand vereinbart.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
@2025
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